Endgültige, beschlossene Fassung der Gründungsversammlung vom 18.03.2026 in Berlin
1) Was wir wollen
Wir setzen uns auf demokratischem Weg und dem Boden des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland für demokratisierende Verfassungsreformen ein.
Das Ziel dieser von uns gemeinsam angestrebten Verfassungsreformen ist die Ermöglichung und Normalisierung allgemeiner, unmittelbarer und gleichstarker politischer Beteiligung aller erwachsenen Menschen und dadurch eine stabile Verbürgerlichung der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland, mit einem Landesverband-Fokus auf das Land Berlin.
Wir verstehen das als beständige gemeinsame Investition in gesellschaftlichen Zusammenhalt, Frieden und Reformfähigkeit unserer gemeinsamen Gesellschaft. Zu diesem Zweck setzen wir auf den breiten und vielfältigen Einsatz Geloster Bürgerversammlungen.
Unser Ziel ist eine Demokratie, die sich selbst trägt und ihrem Namen gerecht wird. Politische Macht soll nicht konzentriert, sondern unter allen Bürgern gleich verteilt werden. Die Partei versteht sich ausdrücklich nicht als dauerhafte Repräsentationsinstanz, sondern als Mittel zum Zweck einer losdemokratischen Ordnung. Sobald dieses Ziel erreicht ist, sieht die Partei ihren Zweck erfüllt und löst sich auf, und damit auch dieser Landesverband
2) Warum Losdemokratie?
Wir halten den unmittelbaren und gleichrangigen Austausch der Bürgerinnen und Bürger untereinander für unverzichtbar. Unverzichtbar für den politischen Prozess, für die Herstellung eines stabilen gesellschaftlichen Zusammenhalts, für die stabile Befriedung unserer Gesellschaft und für die Herstellung gemeinsamer und belastbarer
Handlungsfähigkeit.
Diese Form des Austauschs ist unter heutigen Bedingungen differenzierter Großgesellschaften nach unserer Auffassung nur noch durch Geloste Bürgerkonvente
herstellbar, die daher verfassungsmäßig, regelmäßig und unter Einschluss aller erwachsener Menschen auf dem Gebiet der jeweiligen politischen Einheit abgehalten
werden müssen.
3) Demokratische Transformation des politischen Systems
Gleicher Einfluss durch gleichstarke politische Tätigkeit aller Bürgerinnen und Bürger
Wir verpflichten uns, in konkreten politischen Fragen die Ergebnisse bereits durchgeführter Geloster Bürgerversammlung zu vertreten, die sich auf die jeweilige politische Einheit (Land, Bezirke, Ortsteile) beziehen. Ergebnisse Geloster Versammlungen auf Bundesebene mit lokaler Relevanz werden ebenfalls berücksichtigt.
Diese Ergebnisse verstehen wir für uns als demokratisch und verbindlich und werben dafür, dieses Verständnis in der Gesamtgesellschaft auszubreiten und verfassungsmäßig zu verankern.
Wir vertreten diese Ergebnisse im politischen Prozess und erkennen sie ausdrücklich auch dann für uns an, wenn sie unseren privaten Ansichten, Präferenzen und Vorteilen widersprechen.
Voraussetzung für unsere Anerkennung sind
- die Anwendung des Losverfahrens, um gleiche Chancen auf politische Beteiligung sicherzustellen,
- das Live-Zusammenkommen der gelosten Bürgerinnen und Bürger,
- eine erkennbar unparteiische und angemessene Auswahl der Referenten und Inputgeber, sowie
- eine unparteiische Moderation und Strukturierung des Prozesses der jeweiligen Gelosten Versammlung
Letztere beiden Punkte 3. und 4. sollen mittelfristig selbst durch Verlagerung von Prozessmacht in die Hände geloster Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden, so dass nicht nur die inhaltliche Beratung und Beschlussfassung, sondern auch der losdemokratische Prozess selbst nicht durch Partikulargruppen und Partikularinteressen
verzerrt oder dominiert werden kann.
In Fragen und auf politischen Bezugsebenen, bei denen noch keine Gelosten Versammlungen oder in denen seit längerer Zeit keine Gelosten Bürgerversammlungen
durchgeführt wurden, drängen wir darauf, dass solche Versammlungen eingeführt und regelmäßig durchgeführt werden.
4) Der demokratische Übergang / Die demokratische Transformation
Die Partei “Losdemokratie – Für eine starke Bürgerschaft“ hat keine eigenen inhaltliche Positionen über dieses Programm hinaus, sondern versteht sich als politisches Vehikel, um die Ergebnisse Geloster Versammlungen im parlamentarischen Raum sichtbar zu machen und zu vertreten, solange deren Beschlüsse noch keine rechtlich verbindliche Wirkung entfalten.
Zugleich setzt sich der Landesverband dafür ein, dass auch die Ausgestaltung des Übergangs hin zu einer Losdemokratie mit verbindlichen Gelosten Gremien selbst Gegenstand Geloster Versammlungen ist. Geloste Gremien sollen daher nicht nur inhaltliche politische Fragen beraten, sondern auch Beschlüsse über die institutionelle und konstitutionelle Ausgestaltung der künftigen losdemokratischen Ordnung Berlins fassen.
Solange gleich starke politische Beteiligung strukturell noch nicht gewährleistet ist, bestehen Vertretungslücken im politischen Prozess. In dieser Übergangsphase werden Vertreter der Partei daher die Positionen zufällig ausgewählter Personen aus Bevölkerungsgruppen sichtbar machen, die nachweislich dauerhaft unterrepräsentiert sind.Wo Entscheidungen demokratisch geloster Gremien vorliegen, vertreten die gewählten Vertreter der Partei diese ausdrücklich und vorrangig.
5) Anwendungen und Zwecke Geloster Bürgergremien
Wir können uns den verfassungsmäßigen Einsatz von Gelosten Bürgerversammlung zu folgenden Zwecken vorstellen und befürworten ihn grundsätzlich, wobei die konkrete Form der Gelosten Bürgerversammlung im Einzelfall zu prüfen und bei Mängeln konstruktiv weiter zu entwickeln ist:
a. Politisches Agenda-Setting: Identifikation derjenigen Themen, die überhaupt Priorität haben und politisch bearbeitet werden sollen. Jeder politische Prozess erzeugt einen Aufwand. Daher ist die Frage, welche Themen diesen Aufwand im Moment überhaupt wert sind. Auch diese Frage muss demokratisch, d.h. von gelosten Gremien entschieden werden.
b. Legislative Prozesse: Beratung oder Vor-Beratung von Gesetzesänderungen, Modifikation, Einführung und Abschaffung von Gesetzen. Ebenso können geloste Gremien verbindliche politische Vorgaben oder Gesetzesaufträge beschließen, die von den zuständigen staatlichen Verwaltungseinheiten (z.B. Ministerien) in konkrete Gesetze zu überführen sind.
c. Verwendung von gemeinsamen Mitteln des politischen Gemeinwesens (u.a.: der Steuermittel): Geloste Bürgergremien sollen zentrale und maßgebliche Instanzen in der demokratischen Haushaltsplanung sein, insbesondere bei der Festlegung von Prioritäten, Schwerpunkten und Verteilungsentscheidungen. Da geloste Gremien häufig parallel zu unterschiedlichen politischen Vorhaben beraten, können Ziel- und Ressourcenkonflikte entstehen. Für solche Fälle sind eigene gelosteZusammenführungsgremien vorgesehen, die die Ergebnisse der beteiligten Gremien prüfen, abwägen und zu verbindlichen Gesamtentscheidungen zusammenführen.
d. Unmittelbare Kontrolle der Exekutive: Berufspolitiker in exponierten Ämtern an der Spitze staatlicher Verwaltungseinheiten (MinisterInnen, BürgermeisterInnen) berichten im Rhythmus von 3 oder 6 Monaten an ein jeweils neu ausgelostes Bürgergremium, das ihnen kritische Fragen zur konkreten Amtsführung im jeweiligen Zeitraum stellt und das am Ende darüber entscheidet, ob die Gewählten im jeweiligen Amt verbleiben. Am Ende des Prozesses steht also die Entlastung oder Entlassung der jeweiligen Berufspolitiker. Diese gelosten Gremien fungieren also als eine Art “Aufsichtsrat”, kontrollieren gewählte Politiker unmittelbar, besetzen durch ihre eigenen Entscheidungen vakant gewordene Ämter aber nicht selbst neu.
e. Besetzung der Exekutive und Judikative: Zur Besetzung von Exekutiv- und Judikativämtern, die momentan durch die Parteien erfolgen, können in einer Losdemokratie weiterhin Wahlen vorgesehen werden, sofern diese Ämter einer Kontrolle durch Geloste Gremien unterliegen (siehe d). Alternativ oder ergänzend ist eine Besetzung durch Geloste Gremien möglich. Diese ermöglicht eine strukturierte Prüfung von Qualifikation, Amtsverständnis und Verantwortungsbereitschaft der Kandidaten. Geloste Berufungsgremien erlauben so eine sachlichere Auswahl von Amtsträgern. Zugleich kosten sie weniger Ressourcen und sind wenigerpolarisierend als Wahlen.
f. Organisation von Gelosten Bürgergremien / Prozessmacht: Da es sich bei Strukturierung, Themenschwerpunktsetzung und Auswahl der Referenten für ein Gelostes Gremium ebenfalls um Machtfragen handelt, muss auch dieseProzessmacht mittelfristig in die Hände der Allgemeinheit, d.h. in die Hände Geloster Versammlungen übergehen. D.h. Geloste Gremien organisieren Geloste Gremien.Vorbild in diesem Punkt ist die ursprüngliche, antike, attische Demokratie. Erste Schritte in diese Richtung sind derzeit in Ostbelgien realisiert, das in diesem Punkt ebenfalls als institutionelles Vorbild und Bezugspunkt dienen kann.
g. Geloste Sondergremien in “Ausnahmesituationen”, die durch die Bearbeitung anderer Geloster Gremien nicht abgedeckt werden. Bsp.: Pandemie, Kriegsfall, Naturkatastrophen.
6) Losdemokratie auf allen politischen Ebenen
Wir machen uns für die Einführung Geloster Gremien zu den in 5) vorgenannten Zwecken
stark.
Zugleich setzen wir uns dafür ein, dass auch auf Bundesebene, sowie kontinentaler (Europa) und globaler Ebene Geloste Bürgergremien mit zentralem realpolitischem Einfluss geschaffen werden, um auch übergeordnete politische Prozesse gezielt zu demokratisieren und auf diese Weise Stabilität, Innovation, Frieden und gemeinsame Handlungsfähigkeit zu ermöglichen und zu fördern.
